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Disziplinarrecht: Dienstvergehen von A bis Z

Hier einige Hinweise auf Entscheidungen, die Sie leicht im Internet finden.


Alkohol, Dienstausübung unter Alkoholeinfluss: Geldbusse EUR 400,00
VG Magdeburg, Urteil vom 14.06.2016 - 15 A 7/16 -
Dem Kläger wird vorgehalten, am 25.06.14 um 12.49 Uhr seinen Spätdienst (13.00 Uhr bis 21.00 Uhr) als Sachbearbeiter Einsatz im Verkehrsunfall- und Ermittlungsdienst im Polizeirevier unter Alkoholeinfluss angetreten zu haben. Durch die Vorgesetzte sei bei dem Kläger Atemalkoholgeruch wahrgenommen worden. Der sodann gegen 13.00 Uhr durchgeführte Atemalkoholtest habe einen Wert von 0,61 ‰ ergeben. Durch den stellvertretenden Revierleiter sei dem Kläger die weitere Dienstausübung untersagt worden. Bereits in der Vergangenheit sei der Verdacht einer Alkoholabhängigkeit bei dem Kläger aufgekommen, so dass mehrere Personalgespräche stattgefunden hätten und zudem eine beamtenrechtliche Pflichtenmahnung im Jahre 2013 erfolgt sei.

Beleidigung eines Kollegen: Verweis
VG Magdeburg, Urteil vom 30.05.17 - 15 A 35/16 -
In der Woche vom 09.02. bis 13.02.15 habe der Kläger … vor der Grundstückeigentümerin dem Kollegen B. den Mund verboten. Am 23.02.15 habe der Kläger nach einem Telefonat zwischen Herrn L… und Herrn D…, letzteren mit der Bezeichnung „Wichser D...“ und „Fotzenfrosch“ beleidigend bezeichnet.

Besoldungsmitteilungen nicht kontrolliert: kein Dienstvergehen
VG Berlin, Urteil vom 14.06.16 - 80 K 18.15 OL -
RN 42: Selbst wenn man aus der beamtenrechtlichen Treuepflicht eine Dienstpflicht für den Beamten ableiten wollte, Besoldungsmitteilungen (zur Vermeidung von Überzahlungen) stets einer gründlichen Prüfung zu unterziehen, würde ein Unterlassen dieser Prüfung nicht ohne Weiteres ein Dienstvergehen darstellen, sondern nur dann, wenn die disziplinarrechtliche Erheblichkeitsschwelle überschritten ist. Unter welchen Voraussetzungen dies anzunehmen wäre, wird unterschiedlich gesehen.

Betäubungsmittel, Handeltreiben, außerdienstlich: Zurückstufung
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 20.06.17 - DL 13 S 214/17 -
... geht der Senat davon aus, dass der Kläger nach den bindenden tatsächlichen Feststellungen im Urteil des Amtsgerichts durch das vorsätzliche Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (75 Gramm Marihuana mit einem Wirkstoffgehalt von mindestens 4 %) und den unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (59,8 Gramm Marihuana mit einem Wirkstoffgehalt von mindestens 4,21 % und 14 Gramm Haschisch mit einem Wirkstoffgehalt von mindestens 7,98 % Tetrahydrocanabinol) vorsätzlich und schuldhaft gegen seine Pflicht aus § 34 Satz 3 BeamtStG (Pflicht zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten) verstoßen und damit ein außerdienstliches Dienstvergehen gemäß § 47 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG begangen hat. Vorsätzlich begangene schwere Straftaten, die mit einer Freiheitsstrafe geahndet worden sind, erfüllen in der Regel auch ohne Bezug auf das konkrete Amt die qualifizierenden Voraussetzungen des § 47 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG für die Annahme eines außerdienstlichen Dienstvergehens (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.03.10 - 2 C 83.08 -, BVerwGE 136, 173; Urteil des Senats vom 15.12.15 - DB 13 S 1634/15 -). ... Im Ergebnis zutreffend ist das Verwaltungsgericht davon ausgegangen, dass dem Gewicht dieses Dienstvergehens nicht die in der angefochtenen Disziplinarverfügung verhängte Disziplinarmaßnahme der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, sondern die Zurückstufung des Klägers in das Amt eines Brandmeisters (A 7) tat- und schuldangemessen ist.

Nationalsozialistisches Weltbild: Entfernung aus dem Beamtenverhältnis
Verwaltungsgericht Wiesbaden, Urteil vom 11.05.16 - 28 K 976/13.WI.D

"Reichsbürgerbewegung": Entfernung aus dem Beamtenverhältnis
VG Magdeburg, Urteil vom 30.03.17 - 15 A 16/16 -
Ein Polizeibeamter, der Formulare aus dem Kreis der sogenannten "Reichsbürgerbewegung" gegenüber Behörden als öffentliche Stellen benutzt, begeht eine disziplinarrechlich relevante Anssehensschädigung und einen Verstoß gegen die Pflicht zur Verfassungstreue. Diese Dienstpflichtverletzung kann eine Entfernung aus dem Dienst rechtfertigen.

Trunkenheitsfahrt hindert Einstellung in den Polizeidienst
Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil vom 29.03.17 – 4 K 3105 / 16 –
Leitsatz Es verstößt nicht gegen Art 33 Abs 2 GG bzw. § 9 BeamtStG, wenn der Dienstherr die Einstellung eines Beamten als Polizeimeister in den mittleren Polizeivollzugsdienst unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe aufgrund einer einmaligen außerdienstlichen fahrlässigen Trunkenheitsfahrt (hier: 1,45 Promille) nach § 316 Abs 1 und 2 StGB ablehnt. (Rn.32)

Zeiterfassung, Manipulation des eigenen Zeitkontos: Geldbuße EUR 200,00
VG Magdeburg, Urteil vom 07.12.16 - 15 A 25/16 -
Aufgrund der Ermittlungen im Disziplinarverfahren sowie der geständigen Einlassung des Klägers nicht zuletzt in der mündlichen Verhandlung vor dem Disziplinargericht steht fest, dass der Kläger am 27.06.14 und am 08.09.14 durch die Überlassung seines nur ihm zugeteilten Passwortes an den Kollegen N... einen Verstoß gegen die dienstlichen Anweisungen zur Zeiterfassung begangen hat. Dadurch ist jedenfalls davon auszugehen, dass sich der Kläger einen Zeitvorteil von 52 Minuten erschlichen hat.
Disziplinarrecht / Übersicht Dienstvergehen / Übersicht
A. Grundlagen Dienstvergehen: Einführung Gesetzesgrundlage Pflichtenverstoß innerdienstlich/außerdienstlich? Bagatelle kein Dienstvergehen Einheit des Dienstvergehens Versuch des Dienstvergehens Schuldfähigkeit Schuldunfähigkeit Verminderte Schuldfähigkeit? BVerwG 2 c 59.07
Schwerbehinderte Beamte Pensionierung
B. Beispiele
Alkoholabhängigkeit Amtsarztuntersuchung Anabolika Arbeitszeitbetrug Bestechlichkeit Betrug im Dienst Betrug / Trennungsgeldbetrug Chatgruppen Diebstahl im Dienst / Spielsucht Diebstahl an hilfloser Person Diebstahl außerdienstlich Drogendelikt / Beihilfe Drogenerwerb Betäubungsmittel / Soldat Eigentumsdelikt im Dienst fehlerhafte Arbeitsweise Fernbleiben vom Dienst Flucht in die Öffentlichkeit Gesunderhaltungspflicht Impfpflicht / Soldaten / Beamte Internetauftritt Kinderpornografie / Übersicht Körperverletzung im Amt Meineid Nebentätigkeit Nichtbefolgen von Weisung Reaktivierung abgelehnt sexuell Motiviertes Sonderrechtsfahrt/ Unfall Steuerhinterziehung Kein Streikrecht für Beamte Trunkenheitsfahrt Unfallflucht als Dienstvergehen Untreue, § 266 StGB Verfassungstreue Verrat von Dienstgeheimnissen Vorteilsnahme Vorteilsnahme 2 Zugriffsdelikte