Besoldungsrecht: nicht gerade unsere Kernkompetenz
Erlauben Sie uns die dringende Empfehlung,
in Fragen des Besoldungsrechts andere Anwaltsbüros in Betracht zu ziehen.
Unsere Internetseite ist in besoldungsrechtlichen Fragen nicht up to date.
Auch in Verfahren wegen nicht amtsangemessener Besoldung übernehmen wir keine Mandate.
Bitte sehen Sie von Anfragen ab.
In Hamburg und bundesweit sind zur Zeit andere Anwälte sehr engagiert in den Fragen der Verfassungswidrigkeit der Besoldung der Beamten und Richter, der Europarechtswidrigkeit des neuen Besoldungssystems usw.
Bei diesen Kollegen und Kolleginnen finden Sie deutlich mehr besoldungsrechtliche Spezialkenntnisse und deutlich mehr Interesse an diesen Fragen als bei uns. Das gilt auch für Fragen nach Urlaubs- oder Überstundenabgeltung.
Fälle der Rückforderung überzahlter Bezügebestandteile übernehmen wir bisweilen noch.
Wir empfehlen Ihnen zum Sammeln von Informationen ausdrücklich die Internetseiten der für die Besoldung der Beamten in Hamburg und Niedersachsen zuständigen Institutionen, z. B. des ZPD Hamburg. Dort informiert man Sie aktuell, umfassend und verlässlich über viele Fragen.
Dieser Bereich unserer Seite ist (mit Ausnahme zu Fragen der Rückforderung von Bezügen) nicht mehr aktuell.